Weitere Informationen finden Sie in unserer Anlegermitteilung vom 14. März 2025.

Im Mai 2024 wurden die ESMA-Leitlinien für Fondsnamen veröffentlicht, die sich auf die Verwendung von ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen bei Fondsnamen konzentrieren.
Die ESMA (European Securities and Markets Authority) ist die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte der EU.
Zusammenfassung
- Die neuen Leitlinien sollen gewährleisten, dass der Fondsname der Anlagestrategie und dem Anlageziel des Fonds entspricht, um die Transparenz zu erhöhen und „Greenwashing“ bei Investmentfonds verhindern.
- Im Rahmen der Umsetzung haben wir bei Amundi mehrere Fonds umbenannt und Anlagerichtlinien angepasst.
Was empfehlen die ESMA-Leitlinien?
Die Empfehlungen der ESMA sollen insbesondere gewährleisten, dass die Fondsnamen:
- in Einklang mit der Anlagestrategie stehen
- keine irreführenden Bezeichnungen enthalten
- Begriffe verwenden, die dem Anlageansatz gerecht werden
- in der Kommunikation einheitlich verwendet werden
- verbindliche Vorgaben einhalten
Wie werden die Leitlinien die Investoren unterstützen?
Durch mehr Transparenz und Klarheit sollen Anleger besser in der Lage sein, die passende Anlagelösung zu finden, die mit ihren Werten und Anlagezielen übereinstimmt.
Was bedeutet das für Sie?
Bei Amundi möchten wir die Einführung der neuen Leitlinien zum Anlass nehmen, unsere aktive Produktpalette zu überprüfen.
Dabei gehen wir über die in den Leitlinien enthaltenen Empfehlungen hinaus, um unseren Anlegern möglichst viel zu Klarheit verschaffen.
Denn wir möchten Sie unterstützen, Ihre Investments mit Ihren Werten in Einklang zu bringen und die besten Lösungen zum Erreichen Ihrer finanziellen Ziele auszuwählen.
Welche Änderungen haben wir vorgenommen?
Ein Teil unserer Fondspalette hat neue Fondsnamen, um den jeweiligen Investitions-Charakter klar zu deklarieren, während andere Fonds ihre Anlagepolitik angepasst haben, insbesondere um die Ausschlüsse von CTB/PAB zu erfüllen.*
Es ist wichtig zu beachten, dass einige Fonds ihre ESG-bezogenen Anforderungen erhöht haben, aber kein Fonds seine Ambitionen für verantwortungsbewusstes Investieren reduziert hat. Diese Änderungen werden für bestehende Fonds ab dem 28. April 2025 umgesetzt.
Liste der Fonds
Alter Name | Neuer Name | Weitere Änderungen |
Amundi Funds Asia Income ESG Bond | Siehe Anlegermitteilung | |
Keine Namensänderung | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Euro Corporate ESG Bond | Amundi Funds Euro Corporate Bond Select
| Keine weiteren Änderungen |
Amundi Funds Euro Government Responsible Bond | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds European Subordinated Bond ESG | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Global Bond | Amundi Funds Global Government Bond
| Siehe Anlegermitteilung |
Amundi Funds Global Corporate ESG Improvers Bond | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Global High Yield ESG Improvers Bond | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Global Total Return Bond | Siehe Anlegermitteilung | |
Keine Namensänderung | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Impact Green Bonds | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Net Zero Ambition Global Corporate Bond | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Net Zero Ambition US Corporate Bond | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds US Corporate Bond | Siehe Anlegermitteilung | |
Keine Namensänderung | Siehe Anlegermitteilung |
Alter Name | Neuer Name | Weitere Änderungen |
Amundi Funds Emerging Markets Equity ESG Improvers | Siehe Anlegermitteilung | |
Keine Namensänderung | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Euroland Equity Small Cap | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds European Equity ESG Improvers | Keine weiteren Änderungen | |
Amundi Funds European Equity Green Technology | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds European Equity Income ESG | Keine weiteren Änderungen | |
Amundi Funds Global Ecology ESG | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Global Equity ESG Improvers | Keine weiteren Änderungen | |
Amundi Funds Global Equity Income ESG | Keine weiteren Änderungen | |
Amundi Funds Japan Equity Engagement | Keine weiteren Änderungen | |
Keine Namensänderung | Siehe Anlegermitteilung | |
Keine Namensänderung | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Net Zero Ambition Emerging Markets Equity | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Net Zero Ambition Global Equity | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Net Zero Ambition Top European Players | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds New Silk Road | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds US Equity ESG Improvers | Keine weiteren Änderungen |
Alter Name | Neuer Name | Weitere Änderungen |
Keine Namensänderung | Siehe Anlegermitteilung | |
Keine Namensänderung | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Multi-Asset Sustainable Future | Siehe Anlegermitteilung | |
Amundi Funds Net Zero Ambition Multi-Asset | Siehe Anlegermitteilung |
Alter Name | Neuer Name | Weitere Änderungen |
Keine Namensänderung | Siehe Anlegermitteilung |
Anlegermitteilung

Anlegermitteilung
FAQ zu den ESMA-Leitlinien
Nein, die derzeitige Kostenstruktur bleibt unverändert.
Nein, die ISIN bleibt dieselbe.
Anleger können anhand des Namens eines Fonds abschätzen, ob er für sie interessant ist oder nicht. Diese neuen Leitlinien sollen den Anlegern zu mehr Klarheit verhelfen. Sie sollen sicherstellen, dass die Fondsnamen die Anlagestrategie widerspiegeln, nicht irreführend sind und den Investmentansatz repräsentieren.
Ein Teil unserer Fonds wird umbenannt, für einen anderen Teil der Fonds werden wir gegebenenfalls die Anlagerichtlinien anpassen, insbesondere im Hinblick auf geltende Ausschlusskriterien (CTB/PAB). An dieser Stelle wollen wir darauf hinweisen, dass wir die ESG-Vorgaben für einige Fonds verschärft, jedoch in keinem Fonds unser Bekenntnis zu verantwortungsbewusster Vermögensanlage aufgeweicht haben.
Anleger sollten vor allem zwei wichtige Vorgaben beachten: den Schwellenwert und die Ausschlusskriterien
Schwellenwert:
Für Fonds mit der Bezeichnung „ESG“ oder anderen Nachhaltigkeitsbegriffen im Fondsnamen gelten Schwellenwerte: Mindestens 80% des Fondsvermögens müssen in Vermögenswerte investiert werden, die mit ökologischen oder sozialen Merkmalen bzw. nachhaltigen Anlagezielen in Einklang stehen. Für bestimmte Begriffe wie „Transition“, „Improve“, „Impact“ und „Sustainability“ gelten zusätzliche spezifische Vorgaben.- Ausschlusskriterien:
Die Leitlinien gehen auch auf die Ausschlusskriterien ein: Enthält ein Fondsname bestimmte Begriffe wie „Environmental“, „Impact“, „Transition“, „Social“, „Governance“ oder andere Nachhaltigkeitsbezeichnungen, müssen die Fonds genaue Ausschlusskriterien anwenden, wie sie in Klima-Benchmarks wie der Climate Transition Benchmark (CTB) oder der Paris Aligned Benchmark (PAB) zum Einsatz kommen.
Quelle: ESMA Final Report on the Guidelines on Funds' Names; Guidelines on Funds' Names Using ESG or Sustainability-Related Terms.
*Die ESMA bezieht sich auf die CTB-Ausschlüsse, wie sie nur in Artikel 12.1 (a-c) der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission aufgeführt sind, und auf die PAB-Ausschlüsse, wie sie nur in Artikel 12.1 (a-g) der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission aufgeführt sind (Artikel 12.2 und 12.3 sind nicht als Teil der ESMA-Fondsnamensausschlüsse zu betrachten).
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