Dies ist eine Marketinginformation. Diese Seite enthält Informationen über AMUNDI PRIVATE MARKETS ELTIF (der "Teilfonds"), einen Teilfonds von PI Solutions SICAV (der "Fonds"). Der Fonds ist eine Investmentgesellschaft, die nach luxemburgischem Recht als Société d'Investissement à Capital Variable (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) gemäß den Bestimmungen von Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 gegründet wurde. Verwaltungsgesellschaft: AMUNDI LUXEMBOURG S.A. Eingetragener Sitz: 5, allée Scheffer, L-2520 LUXEMBURG. Registrierungsnummer: RCSL B 27.804. Von der CSSF zugelassene Verwaltungsgesellschaft gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) in ihrer geänderten Fassung ("Richtlinie 2009/65/EG") und gemäß Kapitel 15 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen ("Gesetz 2010").
Der Verkaufsprospekt des Fonds sowie das Basisinformationsblatt für den Teilfonds sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft oder bei der Amundi Deutschland GmbH, Arnulfstr. 126, D-80636 München, erhältlich sowie in digitaler Form unter www.amundi.de .
Dieses Material dient nur zu Informationszwecken, stellt keine Empfehlung, Finanzanalyse oder Beratung dar und ist keine Aufforderung, kein Angebot und keine Einladung zum Kauf oder Verkauf der hierin beschriebenen Fonds oder Dienstleistungen.
Ein ELTIF ist eine illiquide Anlage. Alle Anleger sollten sich vor einer Anlageentscheidung professionell beraten lassen, um die mit der Anlage verbundenen Risiken und ihre Eignung zu bestimmen. Es liegt in der Verantwortung der Anleger, die geltenden rechtlichen Dokumente zu lesen, insbesondere den aktuellen Prospekt für jeden Fonds.
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgesellschaft Vereinbarungen über den Vertrieb von Anteilen oder Aktien des Fonds in einem Mitgliedstaat der EU, für den sie eine Meldung gemacht hat, zurückziehen kann. Anleger in diesen Teilfonds sollten außerdem beachten: 1) Der Teilfonds hat eine Laufzeit von neunundneunzig Jahren ab seinem Zulassungsdatum, die um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Der Teilfonds endet jedoch an dem Tag, an dem der letzte Vermögenswert des Teilfonds gelöscht, aufgegeben, abgeschrieben oder verkauft wird. 2) Der Teilfonds ist von Natur aus illiquide, da es sich um langfristige Anlagen handelt, die eine geringe Liquidität aufweisen. Der Teilfonds ist möglicherweise nicht für Kleinanleger geeignet, die nicht in der Lage sind, ein solch langfristiges und illiquides Engagement einzugehen. Es wird eine Haltedauer von 5 Jahren empfohlen. 3) In Fällen, in denen Rücknahmeanträgen nicht entsprochen werden kann, muss der Anleger unter Umständen eine längere Haltedauer in Kauf nehmen als ursprünglich geplant. 4) Der Teilfonds unterliegt der geänderten ELTIF-Verordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. 5) Der Teilfonds soll an professionelle Anleger und Kleinanleger vertrieben werden, die gemäß der geänderten ELTIF-Verordnung als Anleger in Frage kommen. 6) Der Teilfonds kann während der Laufzeit des Teilfonds Zeichnungen annehmen. 7) Die Anleger haben das Recht, ihre Anteile an dem Teilfonds vor dem Ende der Laufzeit des Teilfonds nur gemäß den im Abschnitt “Rücknahmen” in der Ergänzung aufgeführten Bestimmungen zurückzugeben. Die Anleger können ihre Anteile frei auf Dritte übertragen, die die Zulassungskriterien des Teilfonds erfüllen. 8) Der Teilfonds beabsichtigt, eine Hebelwirkung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen im Abschnitt “Kreditaufnahme und Hebelwirkung” in der Ergänzung einzusetzen. Wenn diese Hebelwirkung eingesetzt wird, erhöht sie die vom Teilfonds erzielten Gewinne oder Verluste proportional. 9) Alle Anleger werden gleich behandelt, und einzelnen Anlegern oder Gruppen von Anlegern werden weder eine Vorzugsbehandlung noch besondere wirtschaftliche Vorteile gewährt. 10) Die Anleger sind nicht verpflichtet, über ihren jeweiligen Zeichnungsbetrag hinaus in den Teilfonds einzuzahlen. 11) Die Anleger sollten sicherstellen, dass nur ein kleiner Teil ihres gesamten Anlageportfolios in einen ELTIF wie den Teilfonds investiert wird, wie im Abschnitt “Geeignete Anleger” in der Ergänzung näher beschrieben. 12) Derivative Finanzinstrumente dürfen nur zur Absicherung von Risiken eingesetzt werden, die sich aus Engagements in zulässigen Vermögenswerten gemäß der geänderten ELTIF-Verordnung ergeben. 13) Die spezifischen Risiken im Zusammenhang mit Anlagen in den Teilfonds sind im Abschnitt “Spezifische Risiken” des Prospekts dargelegt.
Eine Anlage ist mit Risiken verbunden. Die frühere Wertentwicklung lässt nicht auf zukünftige Renditen schließen. Der Wert einer Anlage und die Erträge daraus können steigen oder fallen und zum Verlust des ursprünglich investierten Betrags führen. Anleger sollten sich vor einer Anlageentscheidung professionell beraten lassen, um die Risiken und Eignung der Anlage zu bewerten. Es liegt in der Verantwortung des Anlegers, die geltenden rechtlichen Dokumente, insbesondere den aktuellen Verkaufsprospekt, zu lesen. Bei der Entscheidung, in den beworbenen Fonds zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des beworbenen Fonds berücksichtigt werden wie sie in seinem Verkaufsprospekt beschrieben sind. Zeichnungen des Fonds werden nur auf der Grundlage der neuesten Version des Verkaufsprospekts und des Basisinformationsblatts (PRIIPs KID) akzeptiert.
Eine Zusammenfassung der Information zu den Anlegerrechten sowie den Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung finden Sie in englischer Sprache unter: https://about.amundi.com/legal-documentation
Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Aspekten finden Sie unter https://about.amundi.com/legal-documentation. Anleger sollten alle Eigenschaften oder Ziele des Fonds berücksichtigen, wie sie im Prospekt beschrieben sind.
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